Der Verkehrswert ist keine zeitunabhängige Größe. Sicherlich ändert er sich nicht gerade von Tag zu Tag, aber manchmal ist ein genauer Zeitpunkt auch als „auf die Minute“ genau zu verstehen.
Beispiel: „Eine Minute bevor der LKW um die Kurve raste, die Bremsen versagten und er ins Wohnhaus von Frau Müller-Schreck reindonnerte.“
Aufgabe der Versicherungsgesellschaften: Der Sachverständige muß den Verkehrswert VOR diesem Unfall und den Verkehrswert NACH diesem Unfall ermitteln. Ein weiteres Gutachten muß die Höhe des Schadens und die Kosten seiner Beseitigung ermitteln.
Angenommen, der Schaden ist voll umfänglich beseitigt worden. Nun ist erneut der Verkehrswert festzustellen, zum Zeitpunkt nach Beseitigung der Schäden und beendeten Reparatur. Ein dritter Zeitpunkt!
Aber ist zu diesem dritten Zeitpunkt der Verkehrswert nicht der gleiche wie zu Zeitpunkt 1? Nicht unbedingt, oder oftmals eben nicht. Manch ein möglicher Käufer mag denken: Dem Haus ist Unglück widerfahren, wer weiß was die Folgeschäden noch sein mögen? Man spricht hier von einem merkantilen* Minderwert. Natürlich spielt da das subjektive Empfinden eine große Rolle, aber es ist zweifellos fast immer so, daß zu diesem dritten Zeitpunkt der Wert nicht mehr der ist wie vor dem Unfalls, also Zeitpunkt 1.
Um diesen merkantilen Minderwert auszugleichen, wird oftmals zusätzlich zu den Reparaturkosten eine Entschädigung durch die Versicherung ausgehandelt.
*) merkantil: merkantil kaufmännisch, den Handel betreffend; vom lateinischen mercari »handeln«